Betriebsratsklausur: Themen priorisieren, Aufgaben verteilen, Zusammenarbeit klären

In der Betriebsratsklausur arbeitet das Gremium einige Zeit außerhalb des Tagesgeschäfts an seinen eigenen Themen. Es legt fest, welche Aufgaben Vorrang haben, wer wofür zuständig ist und welche Strategie es für die kommende Zeit verfolgt, auch mit Blick auf aktuelle und absehbare Herausforderungen im Betrieb.
Typische Themen sind:
- Prioritäten: Welche Themen sind wichtig, und welche können warten?
- Zuständigkeiten: Wer übernimmt welche Aufgaben, welche Ausschüsse braucht das Gremium?
- Zusammenarbeit: Welche Konflikte im Betriebsrat sind offen oder schwelen unter der Oberfläche?
- Praxis: Wie wenden wir das BetrVG sicher an, und wie gestalten wir Betriebsvereinbarungen strategisch?
Wir arbeiten mit Übungen, Fallbeispielen und interaktiven Lernpfaden. Auf Wunsch ergänzen wir die Klausur durch individuelles Betriebsratscoaching. Die Klausur findet bundesweit statt, bei Bedarf auch online.
Häufige Fragen zur Betriebsratsklausur
Was ist eine Betriebsratsklausur?
Eine Betriebsratsklausur ist eine Arbeitstagung des Gremiums, die in Ruhe und abseits des Alltags stattfindet. Der Betriebsrat klärt dort Schwerpunkte, Aufgabenverteilung und gemeinsame Ziele.
Wann lohnt sich eine Klausur?
Zum Beispiel nach der Betriebsratswahl, wenn sich das Gremium neu aufstellt, vor größeren Veränderungen im Betrieb oder wenn die Zusammenarbeit im Gremium hakt.
Worin unterscheidet sie sich von einer BetrVG-Schulung?
Eine Schulung vermittelt rechtliches Wissen. In der Klausur arbeitet das Gremium an sich selbst: an Themen, Rollen, Abläufen und Strategie. Beides lässt sich kombinieren, wenn Ihr Gremium Wissen und Organisation gleichzeitig stärken will.
Wie gehen Sie mit Konflikten im Gremium um?
Wir moderieren das Gespräch so, dass unterschiedliche Sichtweisen offen auf den Tisch kommen. Daraus entwickelt das Gremium gemeinsam Lösungen und Regeln für die weitere Zusammenarbeit.
Wie lange dauert eine Klausur, und wie wird sie vorbereitet?
Das richtet sich nach Ziel und Größe des Gremiums. Wir klären Ihre Themen vorab und legen gemeinsam Dauer und Ablauf fest.
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich die Kosten, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind (§ 37 (6) in Verbindung mit 40 BetrVG). Ob das auf Ihre Klausur zutrifft, hängt vom Einzelfall ab, und der Betriebsrat muss dazu einen Beschluss fassen.