BEM-Schulung und Beratung: Betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX

Arbeitgeber müssen Beschäftigten, die länger krank sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Gut gemacht hilft es, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Der Bedarf wächst, auch wegen der Zunahme psychischer Erkrankungen.

Gevers Consulting unterstützt HR-Verantwortliche und Betriebsräte deutschlandweit:

  • BEM-Beratung und Begleitung bei der Einführung von BEM-Prozessen
  • Schulung von BEM-Beauftragten, BEM-Begleitern und Beratern
  • rechtssichere Gestaltung des Verfahrens, einschließlich Betriebsvereinbarung
  • Workshops und Unterstützung bei allen Schritten des Verfahrens

BEM-Ablauf: So kann es funktionieren.

Angst vor BEM?

Häufige Fragen zum BEM

Was ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Das BEM ist ein Verfahren, in dem Arbeitgeber, Beschäftigte und Interessenvertretung gemeinsam klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, wie einer erneuten vorgebeugt wird und wie der Arbeitsplatz erhalten bleibt. Rechtsgrundlage ist § 167 Abs. 2 SGB IX.

Wann muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten?
Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren, zusammenhängend oder in mehreren Zeiträumen. Das gilt für alle Beschäftigten, unabhängig von der Betriebsgröße.

Müssen Beschäftigte am BEM teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Beschäftigte müssen zustimmen, dürfen eine Vertrauensperson hinzuziehen und müssen ihre Diagnose nicht nennen. Die Einladung muss über Ziele des BEM sowie Art und Umfang der verwendeten Daten informieren.

Welche Rolle hat der Betriebsrat im BEM?
Der Betriebsrat wird im Verfahren beteiligt und überwacht, dass der Arbeitgeber das BEM anbietet. Bei der Ausgestaltung des Verfahrens kann er mitbestimmen, zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung.

Wie läuft ein BEM-Verfahren ab?
Typisch sind diese Schritte: Einladung, Erstgespräch, gemeinsame Analyse der Situation, Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit und Dokumentation. Wie die Schritte im Betrieb aussehen, legt idealerweise eine Betriebsvereinbarung fest.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber kein BEM anbietet?
Ein fehlendes BEM macht eine krankheitsbedingte Kündigung nicht automatisch unwirksam. Der Arbeitgeber hat es vor Gericht aber deutlich schwerer, sie zu begründen.

Wie unterstützt Gevers Consulting?
Wir schulen BEM-Beauftragte und Betriebsräte, beraten bei der Einführung und begleiten die Gestaltung der Betriebsvereinbarung. Auf Wunsch arbeiten wir in Workshops an Ihrem konkreten Verfahren.

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